Beispiele von Beratungen

Im Folgenden zeige ich Ihnen anhand von kurzen Beispielen, wofür ich neben Vermögensanalysen in jüngster Zeit für Kunden tätig geworden bin (Klicken Sie auf das Beispiel, welches Sie interessiert):

Periodisches Vermögenscontrolling

Die regelmässige Post von Ihrer Bank ist vollständig, korrekt und „wasserdicht“ – das heisst alle Informationspflichten sind erfüllt. Aber verstehen Sie alles? Empfinden Sie das Analysieren und Zusammenfassen als mühsam? Sind das die Informationen, welche Sie wirklich wünschen?
Ich erstelle für viele Kunden aufgrund ihrer Bank-Post die Antworten auf ihre Fragen, wie z.B. „Wie viel wurde an Gebühren berechnet?“, „Wie hoch waren die Zins- und Dividendeneinnahmen? Wurde von den Erträgen oder aus der Substanz gelebt?“, „Wie ist die Wertentwicklung und wie hoch ist der Anteil an Zins- und Dividendenerträgen daran?“, „Sind die Vereinbarungen bezüglich der Anlagen eingehalten worden?“. Der Umfang ist sehr individuell – einige Kunden wollen nur zwei oder drei Zahlen wissen, andere möchten eher umfangreicher informiert werden; einige wünschen vierteljährliche Information, anderen reicht es jährlich. Als Standard biete ich die „7 Punkte-Liste“ an, welche sieben wichtige Faktoren in jeweils einer Zahl transparent macht.

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Konditionenüberprüfungen

Ein vermögender älterer Herr hat vor längerer Zeit Teile seines Vermögens in eine Familienstiftung eingebracht, um eine nach seinen Wünschen geordnete Übergabe an Erben sicherzustellen. Meine Aufgabe ist nun, neben der der Stiftung, seinen in den Statuten festgehaltenen Willen über die Anlage und die Verwendung der Mittel sicherzustellen. Bei Übernahme des Mandates durch mich fielen rund 1,8% p.a. Gebühren an, die Ergebnisse schwankten stark in Abhängigkeit der Aktienbörsen. Einige Anlagen wie z.B. Zertifikate waren dem Stifter unverständlich.
Heute rentiert das Vermögen relativ stabil auf Höhe des Geldmarktzinses plus 2-5%, die Gebühren sind auf 0,7% p.a. herunterverhandelt (bei 5 Mio sind das jedes Jahr über 50.000 Ersparnis an Kosten!). Das Depot ist in dem Stifter verständlichen Kategorien wie Gold, zinstragende Wertpapiere und ihm bekannte Aktientitel investiert. Er erfährt von mir vierteljährlich in einer Liste von 7 Punkten die für ihn relevanten Informationen

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Coaching eines Vereinspräsidenten im Umgang mit den Finanzanlagen

Der neugewählte Präsident eines wohltätigen Vereins war unsicher in der Beurteilung der Finanzanlagen, aus deren Erträgen diverse Unterstützungsmassnahmen wohltätiger Art finanziert werden. Mit meiner Unterstützung hat er sich schrittweise das Verständnis für verschiedene Anlageformen erarbeitet. Dieses konnte er dann in den Gremien einsetzen und sich damit wirkungsvoll in die Entscheidungsprozesse für die Finanzanlagen einbringen.
„Nebenbei“ konnte er mit seinem Wissen das für die Finanzanlagen zuständige Vorstandsmitglied dazu bringen, mit den Banken über Gebührenreduzierungen zu verhandeln. Das Ergebnis: Reduktion von 0,2% p.a.(bei 100 Mio Vermögen eine stattliche Summe!).
Der Vereinspräsident hatte mich als seinen persönlichen Coach engagiert, gegenüber dem Verein und seinen Gremien bin ich nicht in Erscheinung getreten.

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Erbschaftsplanung 1

Für ein Ehepaar aus Spanien habe ich – gemeinsam mit ihrem Anwalt und den vorbestimmten Erben, die teilweise auch ausserhalb Spaniens leben, – ein Vorgehen für die in der Schweiz liegenden Vermögenswerte ausgearbeitet. Dieses wird nach dem Ableben des ersten Ehepartners von mir initiiert und führt dazu, dass die Erben nach etwas mehr als fünf Jahren folgend auf dessen Ableben die ihnen zustehenden Erbteile frei von Erbschafts- und weiteren Steuern werden beziehen können.

Erbschaftsplanung 2

Ein Kunde mit unversteuertem Vermögen hatte zum Ziel, dieses Vermögen im Erbschaftsfall nicht zum steuerlichen Problem seiner Erben werden zu lassen. Dazu wurde eine liechtensteinische Ermessens-Stiftung gegründet, welche von mir und weiteren Vertrauenspersonen des Kunden als Kuratoren geführt wird.
Diese Stiftung hat den Vorteil, dass der Kreis der Begünstigten nicht im voraus in den Statuten der Stiftung festgelegt ist und somit potentielle Erben steuerlich nicht in einen Graubereich hineinrutschen: Da die potentiellen Erben vor dem Tod des Stifters nichts von diesem Geld wissen, können sie auch guten Gewissens (und damit straffrei!) angeben, keine weiteren Erbschaftsansprüche zu haben. Zu einer Begünstigung der Erben des Kunden lassen es die Kuratoren dann kommen, wenn die steuerlichen und wirtschaftlichen Umstände dieser Personen es angeraten lassen.
Diese sogenannte „Ermessensstiftung“ ist eine legale juristische Einrichtung, die sehr sorgfältig aufgesetzt sein will, um die gewünschten Resultate zu erzielen.

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Beratung bei der Gründung von Stiftungen und Fonds, anderen Formen der Vermögensbewirtschaftung und Testamentsvollstreckung

Der Inhaber eines grösseren Vermögens in der Schweiz suchte nach Möglichkeiten, im Falle seines Ablebens Versorgungsverpflichtungen an jemanden ausserhalb seiner Familie zu delegieren und damit sicherzustellen, dass diesen nachgekommen wird; andererseits sollten aber im Falle seines Ablebens auch unversteuerte Vermögensteile ohne negative Steuerfolgen vordefinierten Erben zugänglich gemacht werden. Eine kurze vergleichende Studie von mir zeigte dem Kunden verschiedene Möglichkeiten mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen auf. Die schlussendlich gewählte Variante bietet dem Kunden nun eine vollständige Abdeckung seiner Wünsche.

Wichtiger Hinweis

Bei der Erbringung meiner Dienstleistungen hinterfrage ich immer die Herkunft der zugrunde liegenden Werte; für aus kriminellen oder unmoralischen Geschäften stammende Vermögen stehe ich mit meinen Dienstleistungen nicht zur Verfügung.

 

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